Das ist zu tun
Die «12 Gebote» zur Vorbereitung auf das neue Recht
Die neuen Vorschriften treten am 1. September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft. Bereiten Sie sich also jetzt schon vor. Wir empfehlen Ihnen die 12 Gebote zur Umsetzung des revidierten DSG:
Datenschutzerklärungen prüfen und ändern
Richtlinien für die Datenbearbeitung innerhalb des Unternehmens erstellen (oder ändern),
Ein Verzeichnis der Datenbearbeitung anlegen (mehr als empfehlenswert für alle Unternehmen, zwingend für solche mit mehr als 250 Beschäftigten),
Vorgehen für eine rasche Beantwortung von Auskunfts- und Löschungsbegehren festlegen
Meldeverfahren für Verletzungen des Datenschutzes einführen,
Prozess für die Datenschutz-Folgeabschätzungen etablieren (notwendig, wenn die Datenbearbeitung ein hohes Risiko mit sich bringt),
Verträge mit Subunternehmen analysieren und entsprechende Klauseln einfügen
Rechtskonforme Löschung aller personenbezogenen Daten sicherstellen
Rechtskonforme Datenübermittlung ins Ausland sicherstellen (z.B. bei Cloud-Lösungen)
Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen garantieren,
Die Herausgabe der Daten in einem elektronischen Format gewährleisten (Datenportabilität)
Datenschutzberater oder eine Datenschutzberaterin benennen und die Kontaktdaten veröffentlichen
Unser Datenschutz-Check ist sensationell günstig.
Je nach Grösse, Branche und Struktur Ihres Unternehmens sind die konkreten Bedürfnisse und Anforderungen unterschiedlich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
In der Regel arbeiten wir mit einem verbindlichen Kostendach. Bei einfachen Unternehmensstrukturen liegt dieses erfahrungsgemäss bei ca. CHF 2’000.- bis CHF 2’500.-. Bis Ende Juni 2022 gilt noch unser «Nach-Corona-Angebot» mit einem Spezialpreis von CHF 1’500.- (plus MwSt.).
Interessiert?
Dann melden Sie sich telefonisch unter 031 330 81 11 oder über das unterstehende Kontaktformular. Weitere Informationen zu unserer Anwaltskanzlei finden Sie unter www.eberhart-law.ch