Das bleibt
Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes
Die bewährten Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes bleiben:
Grundsatz der Rechtmässigkeit.
Grundsatz von Treu und Glauben.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Grundsatz der Zweckbindung.
Grundsatz der Transparenz resp. der Erkennbarkeit.
Grundsatz der Datenrichtigkeit.
Grundsatz der Datensicherheit.